Statuten

(Beschlossen an der Generalversammlung vom 7. November 2025)

1. Der Ski-Club Piz Ot Samedan ist ein Verein nach schweizerischem Recht und untersteht den Bestimmungen von Art. 60 ff. ZGB. Der Ski-Club Piz Ot Samedan hat Sitz in Samedan.

2. Der Ski-Club Piz Ot Samedan gehört mit allen seinen Mitgliedern dem Schweizerischen Skiverband (Swiss-Ski) und dem entsprechenden Regionalverband an. Der Ski-Club Piz Ot Samedan ist diesen beiden Verbänden gegenüber beitragspflichtig. Die Statuten von Swiss-Ski und dem entsprechenden Regionalverband bilden ergänzende Bestandteile zu diesen Clubstatuten.

    3. Der Ski-Club Piz Ot Samedan bezweckt die Förderung und Pflege des Skisports sowie die Gemeinschaft und Geselligkeit. Er ist sowohl politisch wie konfessionell neutral.

    4. Die Ziele des Ski-Clubs Piz Ot Samedan sind folgende:

      • Förderung des Schneesports in allen Disziplinen (z.B. Langlauf-, Biathlon und Ski Alpin) auf allen Altersstufen.
      • Vermitteln der Freude am Wintersport. Animation möglichst vieler Einwohner:innen von Samedan und Umgebung zur Ausübung des Wintersports.
      • Unterstützung der wettkampfbegeisterten Athletinnen und Athleten.
      • Würdigung der erfolgreichen Athletinnen und Athleten.
      • Förderung der Kameradschaft und Organisation von geselligen Anlässen.
      • Wahrung der Interessen der Clubmitglieder im Tätigkeitsbereich des Ski-Clubs.

        5. Der Ski-Club Piz Ot Samedan erreicht seine Ziele durch folgende Aktivitäten:

        • Organisation von JO-Kursen für Kinder, auch in Zusammenarbeit mit Nachbarskiclubs.
        • Finanzielle Sicherstellung der notwendigen Mittel für die Trainings- und wettkampfbegeisterten Nachwuchssportler:innen durch Mitgliederbeiträge und Sponsoring.
        • Organisation von Wettkämpfen oder Unterstützung bei der Teilnahme an Wettkämpfen.
        • Motivation möglichst vieler Einwohner:innen von Samedan und Umgebung zur körperlichen Betätigung.
        • Ausbildung von Clubmitgliedern und Interessierten im Bereich Langlauf, Biathlon, Ski Alpin.
        • Ausbildung von Clubfunktionären, bereits im jugendlichen Alter.
        • Informationen der Clubmitglieder mittels Newsletter
        • Zusammenarbeit mit den Nachbarskiclubs im Oberengadin

        6. Mitgliederkategorien des Ski-Club Piz Ot Samedan sind:

        • Jugendorganisation JO
        • Junior:innen
        • Senior:innen
        • Passivmitglieder
        • Freimitglieder

        Mitgliederstatus des Ski-Club Piz Ot Samedan sind:

        • Veteran:innen
        • 40 Jahre Mitgliedschaft
        • Clubehrenmitglieder

        7. JO sind Clubmitglieder entsprechend den Jahrgängen der jeweils gültigen FIS-Bestimmungen. Sie haben kein Stimmrecht und sind gegenüber dem Club, aber nicht gegenüber Swiss-Ski beitragspflichtig.

        8. Junior:innen sind Clubmitglieder entsprechend den Jahrgängen der jeweils gültigen FIS-Bestimmungen. Sie sind stimmberechtigt und gegenüber dem Club und Swiss-Ski beitragspflichtig.

        9. Senior:innen sind Clubmitglieder, die das Junior:innen-Alter zurückgelegt haben. Sie sind stimmberechtigt und gegenüber dem Club und Swiss-Ski beitragspflichtig.

        10. Passivmitglieder sind Clubmitglieder im Senior:innen-Alter (diese Mitglieder nehmen nicht aktiv am Clubleben teil, bestreiten keine Wettkämpfe etc.). Sie sind stimmberechtigt und gegenüber dem Club und Swiss-Ski beitragspflichtig.

        11. Gemäss Entscheid der DV von Swiss-Ski vom 25. Juni 2016 werden keine neuen Freimitglieder mehr aufgenommen. Der Skiclub kann Mitglieder, die seit 40 Jahren (ohne die Jahre als JO-Mitglied) Swiss-Ski angehören jedoch weiterhin Swiss-Ski melden. Sie erhalten als Treuegeschenk das Swiss-Ski Goldabzeichen, sind stimmberechtigt und bleiben gegenüber dem Club und Swiss-Ski beitragspflichtig. 40 Jahre Mitgliedschaft ist ein Status. Diese Mitglieder bleiben in derselben Kategorie (Senior:in/Passiv) wie bisher.

        12. Clubehrenmitglieder sind Clubmitglieder, die sich um den Club besonders verdient gemacht haben. Sie werden auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt. Clubehrenmitglieder ist keine Mitgliederkategorie von Swiss-Ski. Diese Mitglieder werden gegenüber Swiss-Ski administrativ entsprechend den Kriterien der Swiss-Ski Statuten jeweils in die offiziellen Swiss-Ski Mitgliederkategorien eingeteilt.

        13. Aufnahme von Clubmitgliedern
        In den Ski-Club Piz Ot Samedan werden Damen und Herren entsprechend den Alterskategorien der jeweils gültigen FIS-Bestimmungen aufgenommen. Die Anmeldung erfolgt mündlich oder schriftlich beim Vorstand. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.

          Jedes Clubmitglied wird durch seine Aufnahme gleichzeitig auch Mitglied des Schweizerischen Skiverbandes (Swiss-Ski) und des entsprechenden Regionalverbandes.

          Das Mitglied erklärt sich mit Aufnahme in den Ski-Club Piz Ot Samedan damit einverstanden, dass der Ski-Club für die Mitgliederbewirtschaftung und den Adressenabgleich vollständige Mitgliederlisten mit allen obligatorischen Angaben zur Verwaltung und Verwendung an die nachfolgenden Verbände und Institutionen übermittelt:

          • Swiss-Ski
          • Regionalverband: Bündner Skiverband

          14. Wechsel der Mitgliedschaftskategorie
          Der Wechsel von der JO-Kategorie/Junior:innen-Kategorie zur nächsthöheren Kategorie erfolgt automatisch.

          15. Ausschluss von Clubmitgliedern
          Ein Mitglied, das seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Club trotz wiederholter Mahnung nicht nachkommt, oder das durch sein Verhalten dem Ansehen des Clubs in grober Weise schadet, kann auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung vom Club ausgeschlossen werden.

          16. Ende der Mitgliedschaft
          Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds sowie durch Auflösung des Clubs. Eine Austrittserklärung ist dem Vorstand schriftlich bis spätestens am 31. Dezember eines jeweiligen Jahres einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Mitgliedschaft für das nächste Vereinsjahr als erneuert.

          17. Mitgliederbeitrag
          Die Jahresbeiträge sämtlicher Mitgliederkategorien des Ski-Clubs Piz Ot Samedan werden von der Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt. Sie werden jeweils im November für das laufende Jahr erhoben. „Clubehrenmitglied“ ist keine Swiss-Ski Mitgliedschaft. Die Clubehrenmitglieder werden bei Swiss-Ski administrativ entweder der Kategorie Senior oder Passiv zugeteilt. Die Swiss-Ski-Jahresbeiträge der Clubehrenmitglieder werden vom Club bezahlt.

          18. Für die Verbindlichkeit des Ski-Club Piz Ot Samedan haftet einzig das Clubvermögen.
          Eine persönliche Haftung eines Vereinsmitgliedes ist ausgeschlossen.

            19. Als Mitglied von Swiss-Ski unterstehen der Verein und seine Mitglieder der Ethik-Charta, dem Ethik-Statut und dem Doping-Statut von Swiss Olympic sowie den weiteren präzisierenden Dokumenten.

              20. Mutmassliche Verstösse gegen das Doping-Statut und das Ethik-Statut werden von Swiss Sport Integrity untersucht und entsprechend den mit dem Ethik-Statut definierten Fällen sanktioniert. In den übrigen Fällen erfolgen die rechtliche Beurteilung und gegebenenfalls Sanktionierung gemäss den jeweiligen Bestimmungen im Doping-Statut und im Ethik-Statut ausschliesslich durch das Schweizer Sportgericht unter Ausschluss der staatlichen Gerichte.

              Der Rechtsweg richtet sich nach den Bestimmungen gemäss Doping-Statut oder Ethik-Statut bzw. der dazugehörenden Reglemente.

              21. Die Organe des Ski-Club Piz Ot Samedan sind:

              • die Mitgliederversammlung
              • der Vorstand
              • die Rechnungsrevisoren

              22. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ski-Club Piz Ot Samedan. Sie findet jedes Jahr spätestens bis Ende November als ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einladung erfolgt spätestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung unter Angabe der Traktanden. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen und durch den/die Präsident:in geleitet.

              23. Die Mitgliederversammlung entscheidet über folgende Vereinsgeschäfte:

              1. Wahl des Vorstandes und der Revisoren
              2. Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands, der Jahresrechnung und des Budgets sowie des Berichts der Rechnungsrevisoren. Erteilung der Décharge.
              3. Aufnahme und Ausschluss von Clubmitgliedern
              4. Ernennung von Clubehrenmitgliedern
              5. Festsetzung der Jahresbeiträge sämtlicher Mitgliederkategorien
              6. Änderung der Statuten oder Anschluss an einen Verband
              7. Genehmigung von Reglementen
              8. Erledigung von Beschwerden gegenüber dem Vorstand
              9. Auflösung des Ski-Clubs
              10. Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder, die mind. 5 Tage vor der Versammlung schriftlich an den/die Präsident:in eingereicht wurden.

              24. Vereinsmitglieder sind berechtigt, Anträge zu stellen, welche in der Mitgliederversammlung behandelt werden.

              25. Vereinsbeschlüsse und Wahlen werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit fällt der/die Präsident:in den Stichentscheid. Wahlen und Abstimmungen werden offen vorgenommen, sofern nicht geheime Durchführung verlangt und von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Ein qualifiziertes Mehr von zwei Drittel der an der Mitgliederversammlung anwesenden Stimmen ist notwendig für:

              • die Änderung der Statuten              (vgl. Randziffer 33)
              • die Auflösung oder Fusion des Ski-Clubs      (vgl. Randziffer 34)

              26. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen werden. Durch schriftlichen Antrag von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder ist der Vorstand hierzu verpflichtet. Der Vorstand kann nach Bedarf weitere Clubversammlungen einberufen.

              27. Im Vorstand des Ski-Club Piz Ot Samedan sollten mindestens folgenden Funktionen mit stimmberechtigten Mitgliedern besetzt sein:

              • Präsident:in / Co-Präsident:in
              • Vizepräsident:in
              • Verantwortliche:r Finanzen
              • Verantwortliche:r Administration und Mitglieder

              28. Im Übrigen organisiert sich der Vorstand selbst. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Bei Ersatzwahlen wird das neue Vorstandsmitglied für den Rest der ordentlichen Amtsdauer gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die gesamte Amtszeit eines Vorstandsmitglieds soll 15 Jahre nicht überschreiten. Im Vereinsvorstand sollen zudem die Geschlechter ausgewogen vertreten sein. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern, wobei die Anwesenheit des/der Clubpräsident:in zwingend vorausgesetzt ist.

              29. Dem Vorstand obliegt die Führung des Ski-Clubs Piz Ot Samedan. Er entscheidet über sämtliche Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich einem anderen Cluborgan zugewiesen sind. Er besorgt die laufenden Geschäfte des Clubs. Der Vorstand vertritt den Club nach aussen. Er zeichnet durch die Unterschrift des/der Präsident:in und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.

              Die Mitglieder des Vorstands nehmen ihre Pflichten mit der gebotenen Sorgfalt und Effizienz und nach bestem Können wahr. Sie üben ihre Tätigkeit ausschliesslich im Interesse des Vereins aus. Besteht die Möglichkeit eines Interessenkonflikts bei einem Mitglied des Vorstandes hinsichtlich eines Beschlusses des Vorstandes, so orientiert diese Person den Präsidenten oder die Präsidentin und tritt für Beratung und Entscheidung in den Ausstand. Zudem unterlässt diese Person jeglichen Austausch mit anderen Vorstandsmitgliedern über den Beschluss. Die Stimmenthaltung aufgrund eines Interessenkonflikts ist im Protokoll festzuhalten. Betrifft der Interessenskonflikt den Präsidenten oder die Präsidentin, so orientiert diese seinen Stellvertreter bzw. Stellvertreterin. Bestreitet das betroffene Mitglied den Vorwurf eines Interessenkonflikts, entschiedet der Vorstand unter Ausschluss des betreffenden Mitglieds.

              Die Mitglieder des Vorstandes dürfen keine direkten oder indirekten Vergünstigungen erbitten, erhalten, annehmen oder abgeben, die in irgendeinem Zusammenhang mit ihrem Mandat im Verein stehen oder diesen Eindruck erwecken könnten und die einen höheren als nur symbolischen Wert haben.

              30. Der Vorstand verfügt über die Ausgabenkompetenz im Rahmen des von der Mitgliederversammlung genehmigten Budgets. Verpflichtungen über den Budgetrahmen hinaus, sind nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung möglich. In dringenden Fällen kann diese auch nachträglich erfolgen.

              31. Die zwei Rechnungsrevisoren werden jeweils für eine Amtsdauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie können für eine weitere Periode wiedergewählt werden. Den Rechnungsrevisoren obliegt die Kontrolle der Rechnungsführung des Vorstandes und der Berichterstattung an die Mitgliederversammlung. Die Rechnungsrevisoren sind jederzeit berechtigt, in die Buchhaltung und Belege Einsicht zu nehmen. Sie erstatten der Mitgliederversammlung Bericht über die Kontrollen.

              32. Das Rechnungsjahr des Ski-Club Piz Ot Samedan dauert vom 1. August bis 31. Juli.

              33. Eine Statutenänderung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der an der Mitgliederversammlung anwesenden Stimmen beschlossen werden.

              34. Die Auflösung des Ski-Club Piz Ot Samedan kann nur mit Zweidrittelmehrheit der an der Mitgliederversammlung anwesenden Stimmen beschlossen werden. Im Falle der Auflösung des Clubs wird das Vereinsvermögen nach Bezahlung aller Verbindlichkeiten beim entsprechenden Regionalverband zur treuhänderischen Verwaltung hinterlegt. Dieses Vermögen ist einem neuen ortsansässigen Ski-Club zur Verfügung zu stellen. Wird innerhalb von 10 Jahren nach Auflösung kein neuer Ski-Club gegründet, geht das Vermögen als Schenkung an den entsprechenden Regionalverband.

              Eine Fusion mit einem anderen Verein kann durch Beschluss der Generalversammlung erfolgen. Dabei gelten sinngemäss die Bestimmungen über die Auflösung des Vereins. Die Generalversammlung entscheidet mit qualifiziertem Mehr (z. B. zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten), ob der Verein in einen anderen übergeht, mit diesem verschmilzt oder mit weiteren Partnern einen neuen Verein gründet. Das Vermögen des Vereins geht im Rahmen der Fusion auf den neuen bzw. übernehmenden Verein über.

              35. Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung des Ski-Club Piz Ot Samedan am 07. November 2025 beschlossen und angenommen. Sie treten nach ihrer Genehmigung durch das Präsidium von Swiss- Ski in Kraft. Die Statuten vom 14.06.1997 werden ersetzt.

              36. Die Statuten, Reglemente, Weisungen, Bestimmungen, etc. von Swiss-Ski sowie dem entsprechenden Regionalverband gelten ergänzend zu den vorliegenden Clubstatuten

              Samedan, den 07. November 2025

               

              Ski-Club Piz Ot Samedan

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              Claudia Vondrasek, Präsidentin                      Flurina Menesatti, Aktuarin